Fahrschule prinzen | Fahren. Einfach. Gut.

Fahrerlaubnisklassen

Die Fahrschule prinzen begleitet dich zur Fahrerlaubnis der Klassen B, BE und der B-Klasse-Erweiterung B96.

Unter "Gut zu wissen" gibt es weitere Infos zum Thema Fahrerlaubnis.

Fahrerlaubnisklasse B

Fahrerlaubnisklasse B

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse:

- Mitführen von Anhängern bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

- bei Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist die zulässige Gesamtmasse der Kombination auf 3500 kg begrenzt

 

Für die Anmeldung erforderlich:

- Biometrisches Passbild

- Sehtest

- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

- Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

Mindestalter: 18 (17 - bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse)

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Ausbildung: Theorie und Praxis

 

Theorie: 14 Doppelstunden (je 90 Minuten)

Davon:

- 12 Doppelstunden Grundwissen

- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff, die als Pflichtthemen gelten und bei Erwerb der Klassen B und BF 17 unbedingt besucht werden müssen.

 

Praxis: Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

- 5 Fahrstunden (je 45 Minuten) Überland

- 4 Fahrstunden (je 45 Minuten) Autobahn

- 3 Fahrstunden (je 45 Minuten) bei Dunkelheit

 

Theoretische Prüfung (maximal 10 Fehlerpunkte):

- Grundwissen: Fragebogen mit 20 Fragen

- Zusatzwissen: Fragebogen mit 10 Fragen

 

Praktische Prüfung (mindestens 45 Minuten):

- Sicherheitskontrolle

- Fahren innerorts

- Fahren außerorts: Autobahn und Kraftfahrtstraßen

Fahrerlaubnisklasse BE

Fahrerlaubnisklasse BE

Kraftwagen der Klasse B mit Anhängern über 750 kg und bis zu 3500 kg zulässiger Gesamtmasse.

 

Für die Anmeldung erforderlich:

- Biometrisches Passbild

- Sehtest

- Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

Mindestalter: 18 (17 - bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse)

Vorbesitz: B

Ausbildung: Praxis

 

Praxis: Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

- 3 Fahrstunden (je 45 Minuten) Überland

- 1 Fahrstunde (45 Minuten) Autobahn

- 1 Fahrstunde (45 Minuten) bei Dunkelheit

(Die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.)

 

Praktische Prüfung (mindestens 45 Minuten):

- Sicherheitskontrolle

- Verbinden und Trennen

- Fahren innerorts

- Fahren außerorts: Autobahn und Kraftfahrtstraßen

B-Klasse-Erweiterung B96

B-Klasse-Erweiterung B96

Kraftwagen der Klasse B mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Die zulässige Gesamtmasse der Kombination ist auf max. 4250 kg begrenzt.

 

Für die Anmeldung erforderlich:

- Biometrisches Passbild

- Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

Mindestalter: 18 (17 - bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse)

Ausbildung: Theorie und Praxis

 

Theorie: 150 Minuten

 

Praxis:

- Praktische Übungen (210 Minuten)

- Fahren im Realverkehr (60 Minuten)

Gut zu wissen

Befristung der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

 

Befristung des Führerscheindokuments

- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre

befristet.

- Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

Zur Verlängerung benötigst du nur ein Passbild.

 

Wer die Klasse BE vor dem 19.01.2013 erworben hat,

- darf auch Fahrzeugkombinationen der Klasse BE führen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg übersteigt (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments erhält man dann die Schlüsselzahl 79.06).

- darf auch dreirädrige Kfz der Klasse A und A1 (z.B. Trikes) fahren (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments wird dieser Besitzstand mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 dokumentiert).

 

Wenn du den Führerschein der "alten" Klasse 3 hast,

bekommst du beim Umtausch deines Führerscheins die Klassen

B, BE, C1, C1E, AM und L erteilt.

 

Auf Antrag bekommst du außerdem:

- Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12000 kg, L <= 3)

Mit dieser Schlüsselzahl darfst du auch Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12000 kg fahren. Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs ist auf 7500 kg begrenzt und die Zahl der Achsen auf drei.

Diese Erlaubnis gilt nur bis zu deinem 50. Geburtstag. Eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich, wenn du eine ärztliche Bescheinigung über deinen

Gesundheitszustand und dein Sehvermögen vorlegst. Wenn du deinen alten Führerschein nicht umtauschst, darfst du ab dem 50. Lebensjahr keine Kombinationen mehr fahren, deren zulässige Gesamtmasse größer als 12000 kg ist.

- die Klasse T, wenn du in der Land- oder Forstwirtschaft tätig bist.

 

Du darfst mit dem Führerschein der "alten" Klasse 3 folgende Motorräder fahren:

- Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:

Mit diesem Führerschein darfst du Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren

(max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn du deinen Führerschein umtauschst, bekommst du die Klasse A1 zugeteilt.

Du kannst auch den Führerschein Klasse A2 beantragen. Dieser berechtigt zum Führen von Motorrädern bis 35 kW. Für diese Erweiterung ist nur eine praktische Prüfung vorgeschrieben. Bevor der Fahrlehrer dich zu der Prüfung vorstellen darf, muss er sich aber von deinen Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugen

und - soweit erforderlich - mit dir bis zur Prüfungsreife üben.

- Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt:

Mit diesem Führerschein darfst du fahren:

- Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr

als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens

45 km/h (bei Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr

gekommen sind, beträgt die bbH 50 km/h).

- Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR,

wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind

(§ 76 Nr. FeV).

 

Außerdem ist zu beachten

B und B96:*

Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden

(á 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnisklasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnisklasse B eingetragen werden.

BE:*

Du benötigst den Führerschein der Klasse B oder musst zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.

BF 17:*

Im Rahmen des "Begleiteten Fahrens" kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.

 

*Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.